Thüringer Ministerium zur Hochwasserschutzplanung

Aussagen vom THÜRINGER MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE UND NATURSCHUTZ zur Hochwasserschutzplanung (Schreiben vom 27.10.2020)

Dem TLUBN liegen die Untersuchungen und Ergebnisse des Hochwasserschutzkonzeptes Ilm für die Ortslage Ehringsdorf/ EOW Gelände vor. Gerechnet wurde der Ist-Zustand und ein Plan-Zustand, mit vollständig rückgebautem EOW Gelände, was den ursprünglichen Vorstellungen der Stadt Weimar entspricht. Der komplette Abriss des EOW Geländes wäre mit Wassersiegelabsenkungen von bis zu 25 cm in Ehringsdorf verbunden. Das wirkt sich positiv auf die Dimensionierung zukünftiger Hochwasserschutzanlagen, Projektkosten und Priorisierung aus. Welche konkreten positiven Auswirkungen mit dem geplanten Teilabriss verbunden sind, ist nicht Gegenstand der Untersuchungen des HWSK. Es ist nicht Aufgabe des TLUBN, mögliche Entwicklungsvorhaben von Städten in die Aue zu untersuchen. Das ist Aufgabe des Vorhabenträgers.

Der Stadt Weimar wurde, damit sie entsprechende Untersuchungen anstellen kann, das hydraulische Modell für diesen Bereich angeboten. Da die Stadt das Angebot nicht aufgegriffen hat wäre zu hinterfragen, wie die angegebenen Werte durch die Stadt ermittelt wurden. Zudem ist ein maßgeblicher und zu betrachtender Effekt in diesem Bereich das Beseitigen eines Abflusshindernis. Ob das auch ausreichend mit dem Teilabriss erfolgt bedarf hydraulischer Untersuchungen, die dem TLUBN nicht vorliegen.

Aktuell wird das Landesprogramm Hochwasserschutz aufgestellt. Der Schutz der Ortslage Ehringsdorf wurde vom TLUBN dem TMUEN als ein Projekt im Landesprogramm Hochwasserschutz 2022 ff. vorgeschlagen. Sollte das Projekt bestätigt werden, wäre die zum Beginn der Planung bestehende Situation am EOW Gelände zu Grunde zu legen. Es lässt sich, da die Planungen noch nicht begonnen wurden, weder einzuschätzen, welche konkreten Auswirkungen der teilweise Erhalt des EOW Geländes auf die Hochwasserschutzplanungen, noch welche Auswirkungen mögliche Hochwasserschutzvarianten auf die Neuansiedlung im EOW Gelände haben. Also ob ggf. Maßnahmen erforderlich werden, um eine Verschlechterung für die Neuansiedlung im Risikogebiet zu vermeiden.

Grundsätzlich ist der Rückbau von nicht mehr benötigter Infrastruktur in Risikogebieten die beste Strategie, um das Risiko zu minimieren. Das Schaffen neuer Werte in den Überschwemmungsgebieten entspricht nicht den heutigen Vorstellungen des Hochwasserrisikomanagements. Eine Ansiedlung wird in der Regel nur gestattet, wenn Gemeinden keine andere Möglichkeit der Siedlungsentwicklung haben (z.B. in den engen Tälern an Rhein und Mosel). Diese Neuansiedlungen sind dann so auszuführen, dass sie selbst das Risiko für Dritte nicht erhöhen und baulich möglichen Risiken für die Neuansiedlung minimiert oder gar vermieden werden. Ob die Neuansiedlung von Infrastruktur im EOW Gelände diese Kriterien erfüllt ist nur auf Grund konkreter Planungen und hydraulischer Betrachtungen bewertbar.